Elektrische Sicherheitsprüfungen DGUV V3

In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3. Vielen ist sie noch als E-Check oder BGV A3-Prüfung geläufig.

Es gibt Versicherungen, die bereits in ihrer Police darauf hinweisen, dass es zu einer Minderung Ihrer Beitragszahlungen führt oder sogar es fest vorgeschrieben haben, wenn Sie ortsfeste elektrische Betriebsmittel fachgerecht und innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume überprüfen und deren einwandfreien Zustand bestätigen lassen.

Rund 30 Prozent aller registrierten Brände sind auf Störungen oder Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Zudem können elektrische Anlagen durch Schäden in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden. Die Folge sind in der Regel Produktionsausfälle mit einhergehenden Umsatzeinbußen. Durch Erst-Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie Wiederholungsprüfungen wird in regelmäßigen Abständen Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlagen sichergestellt. Die Sicherheitsprüfungen sind gemäß DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben und liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmers.

Laut der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

 

Wie wird geprüft ?

Alle Betriebsmittel, Maschinen und elektrische Anlagen werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch, unsachgemäße Verwendung)
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet. Dadurch garantieren wir Ihnen zuverlässige und korrekte Messwerte.
U. a. werden  folgende Messungen durchgeführt:

Betriebsmittel:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

 

Elektrische Anlagen:

  • Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
  • Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich
  • Stromkreise Belastbarkeit und Wiederstands Messung
  • FI-Schutzschalter Auslösezeit und Auslösestrom
  • Schutzleiterwiederstand


Bei Maschinen werden die Prüfungen aus elektrische Anlagen und Ortsfesten Betriebsmittel individuelle zusammengestellt und es kommen noch Prüfungen hinzu wie zum Beispiel: Sicherheitseinrichtung (Not Aus) oder Verschiedenen Ableitströme der verschieden Maschinen Bauteilen.

Jedes Betriebsmittel bekommt ein Inventarisierung Aufkleber mit Nummer und Strichcode und eine Prüfplakette. Die Nummer und der Strichcode sind zur eindeutigen zu Ortung des Prüflings. Auf Wunsch können gerne auch Ihre bestehenden Inventarisierung Aufkleber genutzt werden.


Was sind die Vorschriften:

In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zu erfolgen hat: “Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.”


Prüfgruppe Vorschriften & Regeln neu (alt)

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel DGUV V3 (BGV A3) nach DIN VDE 0701-0702    TRBS 1201

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel Ortsfeste elektrische Betriebsmittel DGUV V3 (BGV A3) nach DIN VDE 0701-0702 TRBS 1201

 

Elektrische Anlagen DGUV V3 (BGV A3)

nach VDE 0100-600 für Erstprüfung

und VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung)

TRBS 1201

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen

Prüfung von Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen werden in stationäre und nicht stationäre Anlagen unterteilt. Mit ihrer Umgebung fest verbundene Anlagen, z.B. Installationen in Gebäuden

Prüfung von Maschinen

Die elektrische Sicherheit von Maschinen wird durch die Prüfung gem. DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und DIN VDE 0113 gewährleistet.